Foto mit gezeichneten Personen und einem Virus aus Papier

Updates zu Corona-Schutzmaßnahmen

Update vom 24.04.2021 – bun­des­ein­heit­li­che Notbremse 

Das geän­der­te Infek­ti­ons­schutz­ge­setz ist am 24.04.2021 in Kraft getre­ten. Ab einer Inzi­denz von 100 gel­ten für mein Geschäft fol­gen­de Rege­lun­gen, wel­che ich direkt von der Sei­te der Bun­des­re­gie­rung [01] zitiere:

„Kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen – nur in Aus­nah­men: Kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen sol­len nur zu medi­zi­ni­schen, the­ra­peu­ti­schen, pfle­ge­ri­schen oder seel­sor­ge­ri­schen Zwe­cken in Anspruch genom­men wer­den. Aus­nah­me: der Fri­seur­be­such und Fuß­pfle­ge, aller­dings nur, wenn Kun­din­nen und Kun­den einen tages­ak­tu­el­len nega­ti­ven Coro­na-Test vor­le­gen kön­nen – und natür­lich nur mit Mas­ke. Ande­re kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen sol­len nicht mehr mög­lich sein.“

Somit gilt für eine Behand­lung bei mir weiterhin:
– das Tra­gen eines medi­zi­ni­schen Mund-/Na­sen­schut­zes
– eine Unter­schrift über die Dau­er des Besuchs, ob die Behand­lung medi­zi­nisch, pfle­ge­risch oder seel­sor­ge­risch not­wen­dig war, sowie über den vor­han­de­nen nega­ti­ven Test

Da auch Dro­ge­rie­märk­te wei­ter­hin geöff­net sind und der Erwerb von Pfle­ge­pro­duk­ten mei­ner Inter­pre­ta­ti­on nach auch hier­zu zu zäh­len ist, behal­te ich mir vor auch wei­ter­hin mein Geschäft für den Ver­kauf von Pro­duk­ten nach Ter­min­ver­ein­ba­rung offen­zu­hal­ten. Schau­en Sie hier­zu auch ger­ne im Shop nach ihrem Lieb­lings­pro­dukt. Sie haben im Bestell­vor­gang die Mög­lich­keit die Bezah­lung und Abho­lung vor Ort auszuwählen. 

Update vom 06.04.2021 – alle Behand­lun­gen sind möglich 

Es dür­fen alle Behand­lun­gen statt­fin­den, sofern ich selbst als Dienst­leis­te­rin zwei­mal pro Woche getes­tet bin. Die Kun­din, der Kun­de benö­tigt ein tages­ak­tu­el­les nega­ti­ves Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis. 

Update vom 22.03.2021 – Hygienekonzept 

Im Grun­de genom­men schon lan­ge täg­li­che Pra­xis, gibt es nun auch ein offi­zi­el­les Hygie­ne­kon­zept für mein Laden­ge­schäft in Chem­nitz. Viel Spaß beim Lesen. 

Update vom 08.03.2021 – Wiedereröffnung 

Neben der medi­zi­ni­schen und kos­me­ti­schen Fuß­pfle­ge darf ich nun wei­te­re kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen anbie­ten. Der Hygie­ne­plan ist seit jeher sehr streng und umfas­send und wird auch ohne Coro­na peni­bel umge­setzt. Es sind eini­ge Vor­schrif­ten und Maß­nah­men hin­zu­ge­kom­men, um eine siche­re Behand­lung zu gewähr­leis­ten.

Neu in der Kos­me­tik­be­hand­lung
Bei allen Behand­lun­gen, wel­che im Gesichts­be­reich statt­fin­den und bei denen sei­tens des Kun­den, der Kun­din kein Mund-Nasen­schutz getra­gen wer­den kann, ist laut Beschluss ein tages­ak­tu­el­ler Coro­na-Test not­wen­dig. Da ich nicht mehr ins Haar gehen darf, ist das Häub­chen bit­te selbst auf­zu­set­zen. Aus hygie­ni­schen Grün­den ver­zich­te ich auch wei­ter­hin auf Tee und Was­ser, sowie auf Zeit­schrif­ten. Bis OSTERN gilt für „nor­ma­le“ Kos­me­tik­an­wen­dun­gen das Inzi­denz abhän­gi­ge Öff­nungs­kon­zept, wobei aus­schließ­lich Behand­lun­gen unter einem Inzi­denz­wert von 100 statt­fin­den kön­nen. Dies gilt NICHT für medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen im Gesichts­be­reich. Des Wei­te­ren las­se ich mir von mei­nen Kun­den die Behand­lungs­dau­er, ob die Behand­lung medi­zi­nisch not­wen­dig war, wenn nicht, das Vor­han­den sein des nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses unterschreiben. 

Update vom 01.03.2021

Ab dem 01.03.2021 darf ich wie­der Fuß­pfle­ge anbie­ten, ohne dass eine drin­gen­de medi­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit vor­liegt. Somit dür­fen sich die Nägel auch wie­der früh­lings­fri­scher Far­ben erfreuen. 

Nach den Bera­tun­gen der Minis­ter­prä­si­den­ten der Län­der mit Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel wer­den die Coro­na – Schutz­maß­nah­men gemäß der Ver­ord­nung der Bun­des­re­gie­rung vom 10.02.2021 bis auf Wei­te­res verlängert.

Daher gilt für mein Kosmetikinstitut…

…für kos­me­ti­sche Anwendungen

Es ist mir wei­ter­hin unter­sagt kos­me­ti­sche Behand­lun­gen anzu­bie­ten. Jedoch blei­be ich auch wei­ter­hin Ansprech­part­ne­rin in Sachen Haut­ge­sund­heit und Schön­heit, auch und gera­de in die­ser beson­de­ren Situa­ti­on. Ich bera­te ger­ne tele­fo­nisch, per Mail, per Messenger.

…für Fuß­pfle­ge

Laut Hand­werks­kam­mer Chem­nitz ist es mir seit Janu­ar erlaubt, auch als Kos­me­ti­ke­rin, medi­zi­nisch not­wen­di­ge Fuß­pfle­gen im Rah­men mei­ner Mög­lich­kei­ten vor­zu­neh­men. Dies gilt bei­spiels­wei­se wenn:

  • aus Alters­grün­den eine eigen­stän­di­ge Fuß­pfle­ge nicht mehr mög­lich ist
  • eine wer­den­de Mami auf­grund des Bauch­um­fangs die Füße nicht mehr selbst pfle­gen kann
  • Druck­stel­len, Schwie­len oder Rha­g­aden schmerz­haft werden
  • man zu ein­ge­wach­se­nen Nägeln neigt und die­se Schmer­zen verursachen

Es ist kein Rezept not­wen­dig, jedoch mei­ner­seits eine noch genaue­re Doku­men­ta­ti­on als ich es ohne­hin bereits vornehme.

Wie­der erlaubt: Gut­schein – und Pro­dukt­ver­kauf vor Ort

Möch­ten Sie einen Gut­schein oder Ihr Lieb­lings­pro­dukt bei mir erwer­ben, ist dies wie­der direkt im Geschäft mög­lich, wenn wir einen kon­kre­ten Abhol­ter­min mit­ein­an­der vereinbaren.

Bit­te blei­ben Sie gesund und vor allem opti­mis­tisch. Möge uns allen die Hoff­nung, der Humor und das Lachen erhal­ten blei­ben. Ich freue mich schon auf ein per­sön­li­ches Wie­der­se­hen, denn ich ver­mis­se Sie schon sehr.

Bleibt gesund,
  eure Yvonne

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