Update vom 24.04.2021 – bundeseinheitliche Notbremse
Das geänderte Infektionsschutzgesetz ist am 24.04.2021 in Kraft getreten. Ab einer Inzidenz von 100 gelten für mein Geschäft folgende Regelungen, welche ich direkt von der Seite der Bundesregierung [01] zitiere:
„Körpernahe Dienstleistungen – nur in Ausnahmen: Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch und Fußpflege, allerdings nur, wenn Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können – und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.“
Somit gilt für eine Behandlung bei mir weiterhin:
– das Tragen eines medizinischen Mund-/Nasenschutzes
– eine Unterschrift über die Dauer des Besuchs, ob die Behandlung medizinisch, pflegerisch oder seelsorgerisch notwendig war, sowie über den vorhandenen negativen Test
Da auch Drogeriemärkte weiterhin geöffnet sind und der Erwerb von Pflegeprodukten meiner Interpretation nach auch hierzu zu zählen ist, behalte ich mir vor auch weiterhin mein Geschäft für den Verkauf von Produkten nach Terminvereinbarung offenzuhalten. Schauen Sie hierzu auch gerne im Shop nach ihrem Lieblingsprodukt. Sie haben im Bestellvorgang die Möglichkeit die Bezahlung und Abholung vor Ort auszuwählen.
Update vom 06.04.2021 – alle Behandlungen sind möglich
Es dürfen alle Behandlungen stattfinden, sofern ich selbst als Dienstleisterin zweimal pro Woche getestet bin. Die Kundin, der Kunde benötigt ein tagesaktuelles negatives Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis.
Update vom 22.03.2021 – Hygienekonzept
Im Grunde genommen schon lange tägliche Praxis, gibt es nun auch ein offizielles Hygienekonzept für mein Ladengeschäft in Chemnitz. Viel Spaß beim Lesen.
Update vom 08.03.2021 – Wiedereröffnung
Neben der medizinischen und kosmetischen Fußpflege darf ich nun weitere körpernahe Dienstleistungen anbieten. Der Hygieneplan ist seit jeher sehr streng und umfassend und wird auch ohne Corona penibel umgesetzt. Es sind einige Vorschriften und Maßnahmen hinzugekommen, um eine sichere Behandlung zu gewährleisten.
Neu in der Kosmetikbehandlung
Bei allen Behandlungen, welche im Gesichtsbereich stattfinden und bei denen seitens des Kunden, der Kundin kein Mund-Nasenschutz getragen werden kann, ist laut Beschluss ein tagesaktueller Corona-Test notwendig. Da ich nicht mehr ins Haar gehen darf, ist das Häubchen bitte selbst aufzusetzen. Aus hygienischen Gründen verzichte ich auch weiterhin auf Tee und Wasser, sowie auf Zeitschriften.
Bis OSTERN gilt für „normale“ Kosmetikanwendungen das Inzidenz abhängige Öffnungskonzept, wobei ausschließlich Behandlungen unter einem Inzidenzwert von 100 stattfinden können. Dies gilt NICHT für medizinisch notwendige Behandlungen im Gesichtsbereich. Des Weiteren lasse ich mir von meinen Kunden die Behandlungsdauer, ob die Behandlung medizinisch notwendig war, wenn nicht, das Vorhanden sein des negativen Testergebnisses unterschreiben.
Update vom 01.03.2021
Ab dem 01.03.2021 darf ich wieder Fußpflege anbieten, ohne dass eine dringende medizinische Notwendigkeit vorliegt. Somit dürfen sich die Nägel auch wieder frühlingsfrischer Farben erfreuen.
Nach den Beratungen der Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel werden die Corona – Schutzmaßnahmen gemäß der Verordnung der Bundesregierung vom 10.02.2021 bis auf Weiteres verlängert.
Daher gilt für mein Kosmetikinstitut…
…für kosmetische Anwendungen
Es ist mir weiterhin untersagt kosmetische Behandlungen anzubieten. Jedoch bleibe ich auch weiterhin Ansprechpartnerin in Sachen Hautgesundheit und Schönheit, auch und gerade in dieser besonderen Situation. Ich berate gerne telefonisch, per Mail, per Messenger.
…für Fußpflege
Laut Handwerkskammer Chemnitz ist es mir seit Januar erlaubt, auch als Kosmetikerin, medizinisch notwendige Fußpflegen im Rahmen meiner Möglichkeiten vorzunehmen. Dies gilt beispielsweise wenn:
- aus Altersgründen eine eigenständige Fußpflege nicht mehr möglich ist
- eine werdende Mami aufgrund des Bauchumfangs die Füße nicht mehr selbst pflegen kann
- Druckstellen, Schwielen oder Rhagaden schmerzhaft werden
- man zu eingewachsenen Nägeln neigt und diese Schmerzen verursachen
Es ist kein Rezept notwendig, jedoch meinerseits eine noch genauere Dokumentation als ich es ohnehin bereits vornehme.
Wieder erlaubt: Gutschein – und Produktverkauf vor Ort
Möchten Sie einen Gutschein oder Ihr Lieblingsprodukt bei mir erwerben, ist dies wieder direkt im Geschäft möglich, wenn wir einen konkreten Abholtermin miteinander vereinbaren.
Bitte bleiben Sie gesund und vor allem optimistisch. Möge uns allen die Hoffnung, der Humor und das Lachen erhalten bleiben. Ich freue mich schon auf ein persönliches Wiedersehen, denn ich vermisse Sie schon sehr.