In Anpassung an die „Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“ des Freistaates Sachsen und in Anpassung an die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Kosmetik‑, Nagelstudios und Fußpflegeeinrichtungen“ der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege). Das Hygienekonzept habe ich auf meine Begebenheiten vor Ort angepasst.
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Räumliche Ausstattung / Raumhygiene
- Alle 3 Räume (Empfang, Fußpflege, Kosmetik) sind über 20 m² groß, somit wird die 10 m²-Regel pro Person eingehalten.
- Abtrennung im Kassen-/Tresenbereich durch eine transparente Scheibe.
- Zutritt ins Geschäft ist nur mit vorheriger Terminabsprache zum Behandlungstermin möglich. Entzerrtes Termin-Management. Somit ist gewährleistet, dass sich immer nur 1 Kunde im Geschäft aufhält.
- Eine bargeldlose Bezahlung ist möglich.
- Waschmöglichkeit für die Hände in beiden Behandlungsräumen vorhanden. Waschende Handdesinfektion mit Primasept wash® mit begrenzt viruziter Wirksamkeit.
- Es findet keine Bewirtung mit Getränken statt.
- Zeitschriften, welche von mehreren Personen berührt werden könnten, liegen nicht mehr aus.
- Böden und Oberflächen werden arbeitstäglich gereinigt und gewischt
- Türklinken, Bedienfeld des EC-Gerätes werden arbeitstäglich desinfiziert, Fernbedienung der Liegen und alle Kontaktflächen, welche der Kunde berührt, werden nach jeder Behandlung mit Premium Flächendesinfektionstüchern von Ruck® desinfiziert
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Hygienemaßnahmen, welche von den Kunden eingehalten werden müssen
- Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.
- Bei medizinisch nicht notwendigen Kosmetikbehandlungen, wobei die Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, verlangt die Coronaschutzverordnung vom 06.03.2021 ab dem 15.03.2021 einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest (gilt für: klassische Kosmetikbehandlung, reine Freude, kleine Auszeit, Moorbeauty Kosmetikbehandlung, Moorbeauty Gesichtsmassage, Amo Como Soy „Fühle deine ganze Schönheit“).
- Für medizinisch notwendige Behandlungen braucht es keinen Test. Dies gilt bei therapiebegleitender Hautpflege bei folgenden Hauterkrankungen: schwere Akne, Masken-Akne, perioraler Dermatitis, Psoriasis, Neurodermitis.
- Nach Betreten des Geschäftes ist eine Händedesinfektion notwendig, hierfür steht das Haut- und Händedesinfektionsmittel von Ruck® zur Verfügung.
- Der Kunde zieht sich seine Jacke selbst aus und hängt diese auch selbst an den Garderobenhaken.
- Vor der Kosmetikbehandlung zieht sich der Kunde selbst ein Einmal-Häubchen an und schaut, dass alle Haare im Häubchen sind.
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Persönliche Arbeitsschutz-Schutzausrüstung der Dienstleisterin
- Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung in allen Behandlungsbereichen.
- Wenn seitens des Kunden keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden kann, trägt die Behandelnde eine FFP‑2 Maske.
- Schleimhäute (Augen) werden während der Kosmetikbehandlung mittels Schutzbrille geschützt.
- Wöchentlicher Corona-Test.
- Tragen von Einmalhandschuhen während der Behandlung.
- Täglicher Wechsel der Arbeitsschutzkleidung.
- Waschende Händedesinfektion mit Primasept wash® oder dem Haut- und Händedesinfektionsmittel von Ruck® vor und nach jeder Behandlung, nachdem die Gesichtspackung aufgetragen wurde und bevor die Behandlung fortgesetzt wird, nach jedem Toilettengang, nach dem Bezahlvorgang.
- Getrennte Aufbewahrung von Dienst- und Privatkleidung.
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Inzidenz abhängiges Öffnungskonzept
- Ab einer Inzidenz von unter 100 über 5 Tage hinweg sind Kosmetikanwendungen, Mooranwendungen und Massagen möglich, steigt der Wert länger als 3 Tage über 100, sind nur noch kosmetische Fußpflege und medizinisch notwendige Behandlungen erlaubt.
- Kosmetische Fußpflege findet nach derzeitigem Stand Inzidenz-unabhängig statt.
- Medizinische Fußpflege und die medizinisch notwendige Kosmetikanwendung kann Inzidenz-unabhängig durchgeführt werden.
Hierzu schreibt die Handwerkskammer [01]
Medizinisch notwendige Behandlungen im Rahmen körpernaher Dienstleistungen sind Maßnahmen, die aus medizinischen Gründen erforderlich sind. Das ist der Fall, wenn eine ärztliche Verordnung (Rezept) ausgestellt wurde. Darüber hinaus sind alle Behandlungen aus medizinischen Gründen erforderlich, bei denen anderenfalls eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes oder eine Verzögerung von Heilungsprozessen eintreten würde, zum Beispiel Hautbehandlungen bei schwerer Akne, therapiebegleitender Hautpflege bei Psoriasis, Neurodermitis, perioraler Dermatitis, Masken-Akne. Hierzu zählt auch, wenn zum Beispiel wegen Einschränkungen der Mobilität, bei Schwangeren oder aus Altersgründen, die Fußpflege nicht mehr selbst vorgenommen werden kann.Auf Nachfrage der Handwerkskammer bestätigte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, dass keine Festlegung besteht, dass nur bestimmte Berufsgruppen medizinisch notwendige Behandlungen vornehmen dürfen. Daher sind medizinisch notwendige Behandlungen – auch die der medizinisch notwendigen Fußpflege – zulässig. Da die Landkreise und kreisfreien Städte jedoch per Allgemeinverfügung andere Regelungen festlegen können, sollten Unternehmer und Unternehmerinnen die Rechtslage im Auge behalten.
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Lüftung der Räumlichkeiten
- Quer- und Stoßlüftung aller Behandlungsräume vor und nach jeder Behandlung. Im Winter 3 bis 5 Minuten, im Sommer 10 bis 15 Minuten.
- Ergänzende Lüftung mittels gekippter Fenster.
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Arbeitsmittel
- Decken und Handtücher
Sämtliche Kontaktpunkte des Kunden mit der Liege und der Decke werden durch einmalig genutzte Handtücher abgedeckt, welche direkt im Anschluss bei 90 °C gewaschen werden. - Pinsel
Waschen und desinfizieren nach jeder Benutzung mit Primasept wash®. - Pinzetten, Spatel, Schälchen, Feilen
Auswaschen nach jeder Benutzung und mit Mikrozid AF Liquid Desinfektionsspray desinfiziert. - Fußpflegeinstrumente
- Die Benutzung der Instrumente erfolgt nach einer Hautreinigung der Füße des Kunden.
- Sämtliche Instrumente werden sofort nach der Behandlung für 15 Minuten in die Lösung Instrumentendesinfektion plus von Ruck® eingelegt, gespült, getrocknet und Heißluft-sterilisiert.
- Die Fußbadschüssel wird sofort nach Benutzung mit Bechtozid Premium Flächendesinfektion ausgesprüht.
- sämtliche Flächen wie Armlehnen des Fußpflegestuhls, der Arbeitstisch, Flacons benutzter Produkte, Handstück des Fräsers und Lupenleuchte werden nach jeder Behandlung mit den Premium Flächendesinfektionstüchern von Ruck® schnell- bzw. wischdesinfiziert.
- Decken und Handtücher